Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1: Anwendbarkeit 

  1. Diese Bedingungen gelten für alle von Hout met Historie gestellten Angebote und für alle zwischen Hout met Historie und einer Gegenpartei geschlossenen Verträge. 
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei. Ausnahmen von dieser Regel müssen von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. 

Artikel 2: Kostenvoranschläge und Preise 

  1. Alle Angebote von Hout met Historie werden auf der Grundlage der Verfügbarkeit des Materials auf Lager gemacht, d.h. vorbehaltlich von Zwischenverkäufen. Das bedeutet, dass aus Zitaten keine Rechte abgeleitet werden können und dass sie per Definition unverbindlich sind. 
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer. 
  3. Preisangebote für vorrätige Materialien (siehe auch Abschnitt 2.1) sind in der Regel 30 Tage lang gültig. 
  4. Die Angebote für Holz werden auf der Grundlage des Bruttovolumens (Kopfmaß x Länge) einschließlich etwaiger Sägeverluste berechnet. Transportkosten oder sonstige Bearbeitungskosten sind in den Preisangeboten nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben. 

Artikel 3: Zahlungen und Lieferung 

  1. Die Lieferverpflichtung entsteht nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Hout met Historie und zu den Preisen und Bedingungen des Tages der Bestellung. 
  2. Die Gegenpartei muss bei Abschluss des Vertrags zwischen Hout met Historie und der Gegenpartei eine Anzahlung von 50% leisten. 
  3. Die Gegenpartei muss den gesamten Betrag vor der Lieferung oder zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlen. Die Lieferung erfolgt nicht, wenn der vollständige Betrag (noch) nicht bezahlt wurde. 
  4. Der Transport erfolgt immer ohne Entladung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Transport erfolgt je nach Verfügbarkeit. Wenn ein Transport mit Entladung vereinbart wurde, findet die Entladung neben dem Fahrzeug statt. Hout met Historie behält sich jederzeit das Recht vor, nur an einem vom Fahrer als geeignet erachteten Ort abzuladen. 

Artikel 4 - Lagerung 

  1. Die Gegenpartei muss das gekaufte Material innerhalb von zwei Monaten abnehmen. Nach Ablauf dieser zwei Monate gilt ein marktüblicher Satz für Lagerung und Umladung. 
  2. Die Lagerung auf dem Gelände von Hout met Historie erfolgt auf Risiko der Gegenpartei. 

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt und Werbung 

  1. Das gelieferte Material bleibt Eigentum von Hout met Historie, wenn die Gegenpartei den fälligen Betrag (noch) nicht vollständig bezahlt hat. Bezahlt" bedeutet in diesem Fall, dass das Geld entweder in bar oder mit Hilfe eines PIN-Geräts überwiesen wurde oder bereits auf dem Konto von Hout met Historie eingegangen ist. 
  2. Die Gegenpartei muss das Material (Anzahl, Zustand usw.) zum Zeitpunkt der Lieferung überprüfen. Wenn die Gegenpartei Materialien reklamieren möchte (nur im Falle einer abweichenden Lieferung), muss sie dies zum Zeitpunkt der Lieferung mitteilen, indem sie die Reklamation mit Begründung auf der Quittung vermerkt. 
  3. Beschwerden, die nicht wie unter 6.2 beschrieben mitgeteilt wurden, werden nicht bearbeitet. 
  4. Aufgrund der Beschaffenheit des Materials hat die Gegenpartei kein Recht auf Reklamation, wenn das Material geringfügigen Farb- und Qualitätsunterschieden unterliegt. 

Artikel 6: Haftung 

  1. Das gesamte Material von Hout met Historie wird in dem Zustand geliefert, in dem es sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet. Der anderen Partei steht es frei, den Zustand und die Qualität der Materialien zu prüfen, bevor sie den Vertrag abschließt. In Anbetracht des historischen Charakters des Materials ist Hout met Historie nicht in der Lage, den Zustand und/oder die Zukunft des Materials zu garantieren. Wood with History haftet nicht für Abweichungen in Größe, Struktur, Muster, Farbe, Abweichungen in den physikalischen Eigenschaften, die durch vorherige Verarbeitung, mögliche toxische Verunreinigungen, austretendes Sediment, Ungeziefer oder Strahlenbelastung der gelieferten Produkte verursacht werden. Wenn die Gegenpartei einen Vertrag mit Hout met Historie unterzeichnet, akzeptiert sie das Material so, wie es von der Gegenpartei möglicherweise kontrolliert wurde, einschließlich aller bekannten und nicht bekannten Mängel.  
  2. Aufgrund des historischen Charakters des Materials kann Hout met Historie keine Garantie für die Herkunft oder die Holzart des Rohmaterials übernehmen. 
  3. Hout met Historie haftet nicht für Schäden am Material oder an anderen Gegenständen, die durch die Verarbeitung oder Behandlung des Materials entstehen. Die Verarbeitung oder Behandlung des Materials erfolgt auf eigene Gefahr. 

Artikel 7: Höhere Gewalt 

Hout met Historie ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt in allen Situationen zu berufen, in denen die Lieferung von Materialien oder die Erfüllung des Vertrages ohne eigenes Verschulden auf zumutbare Weise unmöglich gemacht oder auf andere Weise ernsthaft behindert wird. Beispiele für solche Situationen sind: besondere Wetterbedingungen, weitreichende staatliche Maßnahmen, Feuer, Überschwemmungen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen oder andere extreme Umstände. Im Falle von höherer Gewalt steht es Hout met Historie frei, die Lieferung zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen. 

Artikel 8: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 

Für alle zwischen Hout met Historie und den Parteien geschlossenen Verträge gilt das niederländische Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in Leeuwarden entschieden, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend etwas anderes vor. 

 

Lemmer, 2019, Wietze Loijens und Jurjen Bijlholt

Kundenbewertung Holz mit Geschichte mit einer

4.9/5 363 Bewertungen

Unsere Kunden geben uns eine

4.9/5

363 Bewertungen